Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für sämtliche Bestellungen über den Online-Shop https://cfbl-premiumholz.de/.
Vertragspartner & Anbieterkennzeichnung
Verkäufer:
CFBL (SOCIETE COOPERATIVE AGRICOLE) (Société coopérative agricole)
Anschrift des Hauptsitzes:
8 RUE GEORGY GAUTHIER, 19200 USSELKontaktwege:
Telefon: +33537079098
WhatsApp-Kundenservice: +33 7 59 39 12 67
E-Mail-Adresse: contact@cfbl-premiumholz.de
Handelsregister & Steuernummern:
Hauptgeschäftstätigkeit: Exploitation forestière - 0220Z
SIRET-Nummer (Hauptsitz): 777 944 596 00058
SIREN-Nummer: 777 944 596
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): FR26777944596
1 Geltungsbereich, Definitionen und Liefergebiet
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der CFBL (SOCIETE COOPERATIVE AGRICOLE) (nachfolgend „Verkäufer") und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer" oder „Kunde") über den Abschluss von Verträgen bezüglich unserer Holzprodukte (Brennholz, Stammholz, Rundholz, Holzpellets) über den Online-Shop https://cfbl-premiumholz.de/.
Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Das Liefergebiet des Verkäufers ist ausdrücklich auf folgende Staaten beschränkt: Deutschland, Österreich und die Niederlande. Bestellungen mit Lieferadressen außerhalb dieser genannten Länder können nicht abgewickelt werden.
Abweichende, entgegenstehende, ergänzende oder eigene Geschäftsbedingungen des Käufers werden selbst bei Kenntnis des Verkäufers nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich, schriftlich und rechtskräftig zu.
2 Vertragsgegenstand, Holzbeschaffenheit & Maßeinheiten
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Holzprodukten (wie Rundholz im LKW, Brennholzpaletten, loses Brennholz im LKW sowie Holzpellets) in den im Online-Shop dargestellten Spezifikationen, Sorten, Längen und Verpackungseinheiten.
Naturproduktbeschaffenheit: Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass Holz ein natürlicher und gewachsener Rohstoff ist. Natürliche Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere holztypische Abweichungen in Farbe, Maserung, Struktur, Astlöcher, Trocknungsrisse, Rindenanteile sowie ein gewisser Anteil an biologischem Befall oder oberflächlichem Schimmel stellen keine Sachmängel dar und berechtigen nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, sofern das Holz für den Verwendungszweck als Brennstoff geeignet ist.
Maßeinheiten und Volumenschwankungen: Die Abrechnung und Lieferung der Ware erfolgt auf Basis handelsüblicher Maßeinheiten wie Raummeter (rm), Schüttraummeter (srm) oder Festmeter (fm). Aufgrund der natürlichen Setzung des Holzes während des Transports und der Lagerung sowie unterschiedlicher Schütt- und Stapeldichten kann es zu geringfügigen, handelsüblichen Volumenschwankungen kommen. Diese Schwankungen stellen keinen Sachmangel dar.
3 Bestellprozess, Verfügbarkeitsvorbehalt & Vertragsschluss
Die Präsentation und Bewerbung der Holzprodukte im Online-Shop des Verkäufers stellt kein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern ist als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden zu verstehen (invitatio ad offerendum).
Der Käufer kann die gewünschten Produkte in den virtuellen Warenkorb legen, seine Liefer- und Zahlungsdaten eingeben und durch Anklicken des zahlungspflichtigen Bestellbuttons ein rechtlich bindendes Kaufangebot über die im Warenkorb befindlichen Waren abgeben.
Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung des Käufers unverzüglich durch eine automatisierte Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung stellt ausdrücklich noch keine Annahme des Kaufangebots dar. Ein rechtswirksamer Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer das Angebot des Käufers innerhalb von fünf Werktagen durch eine schriftliche oder in Textform verfasste Auftragsbestätigung annimmt oder die bestellte Ware tatsächlich an das Speditionsunternehmen zur Auslieferung übergibt.
Sollte das bestellte Holz aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, Ernteausfällen oder forstwirtschaftlicher Einschränkungen nicht verfügbar sein, behält sich der Verkäufer das Recht vor, das Angebot nicht anzunehmen. In diesem Fall wird der Käufer unverzüglich informiert, und bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich erstattet.
4 Preise, Mehrwertsteuer und Berechnung der Versandkosten
Die im Online-Shop angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer der Bundesrepublik Deutschland sowie alle sonstigen Preisbestandteile.
Die Versandkosten für die Lieferung durch eine Spedition sind nicht im Produktpreis enthalten und werden im Rahmen des Bestellprozesses basierend auf dem Lieferort (Postleitzahlengebiet), dem Gesamtgewicht und dem Volumen der Holzladung individuell berechnet und ausgewiesen.
5 Zahlungsbedingungen und strenge Zwei-Stufen-Zahlung
Aufgrund des erheblichen Werts und der spezialisierten Schwerlastlogistik für Holzlieferungen gilt für alle Kaufverträge über unseren Online-Shop eine verbindliche Zwei-Stufen-Zahlungsregelung.
Erste Stufe (Anzahlung zur Buchung): Der Käufer ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von genau 50 % des Gesamtrechnungsbetrages unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu leisten. Diese Zahlung ist Voraussetzung für die Bereitstellung, die Reservierung der Ware im Forstbetrieb und die speditionelle Einplanung des Transports.
Zweite Stufe (Restzahlung nach Lieferung): Die verbleibenden 50 % des Gesamtrechnungsbetrages sind vom Käufer unmittelbar und ohne jeglichen Abzug direkt nach der erfolgten Entladung der Ware am vereinbarten Lieferort zu zahlen.
Verzug und Lieferverzögerung: Leistet der Käufer die Anzahlung (erste Stufe) nicht innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung, gerät er automatisch in Verzug. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die Reservierung der Ware aufzuheben, die Lieferung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten.
6 Lieferbedingungen und strenge Zufahrtsauflagen für Schwerlast-LKW
Die Auslieferung der Holzprodukte erfolgt ausschließlich über ein vom Verkäufer beauftragtes Speditionsunternehmen (Schwerlastverkehr).
Lieferung frei Bordsteinkante: Die speditionelle Lieferung erfolgt grundsätzlich nur bis zur Bordsteinkante der in der Bestellung angegebenen Lieferadresse (sogenannte Lieferung „frei Bordsteinkante“), vorausgesetzt, die Befahrbarkeit für das Lieferfahrzeug ist rechtlich zulässig und sicher gegeben. Eine Verbringung der Ware auf das Grundstück, in Einfahrten, Gärten oder Garagen ist nicht Bestandteil der Lieferverpflichtung.
Zufahrtsverpflichtung des Käufers: Der Käufer ist zwingend verpflichtet, vor der Bestellung sicherzustellen, dass der Entladeort für schwere Nutzfahrzeuge (Sattelzüge oder Gliederzüge mit bis zu 40 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, einer Gesamtlänge von bis zu 18 Metern und einer lichten Durchfahrtshöhe von mindestens 4 Metern) uneingeschränkt befahrbar ist. Die Zufahrtsstraße muss für schwere LKW rechtlich freigegeben, ausreichend breit, eben und mit einem tragfähigen Untergrund (Asphalt, Beton oder fest verdichteter Schotter) versehen sein.
Entladepflichten des Käufers bei Stamm- und Rundholz: Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine Lieferung mit LKW-Ladekran oder Hebebühne vereinbart wurde, obliegt die fachgerechte und sichere Entladung der Holzladung dem Käufer unter Einsatz eigener, geeigneter Hebetechnik (z. B. Traktor mit Holzgreifer, Radlader, Gabelstapler) auf dessen eigenes Risiko.
Kosten bei unzustellbarer Lieferung (Fehlfracht): Kann eine Anlieferung aufgrund ungeeigneter Zufahrtswege, mangelnder Tragfähigkeit, Durchfahrtsverboten für LKW, Abwesenheit des Käufers oder fehlender Entladetechnik nicht stattfinden und muss der Transport abgebrochen werden, trägt der Käufer die gesamten dadurch entstehenden Mehrkosten für die Fehlfracht, die Standzeiten des LKW, den Rücktransport sowie eine eventuelle erneute Anfahrt vollständig.
7 Gesetzliches Widerrufsrecht und Rücksendekostenregelung
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Kostentragungsvereinbarung für Speditionswaren: Im Falle der Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Käufer die unmittelbaren Kosten für den Rücktransport der Waren zum Lager des Verkäufers.
Da Holzpellets, Brennholzpaletten, Stamm- und Rundholz aufgrund ihrer erheblichen Masse, des Volumens und des Gewichts nicht auf normalem Postweg (als Paket) zurückgesandt werden können, müssen diese durch ein spezialisiertes Speditionsunternehmen transportiert werden. Diese Rücksendekosten für den Speditionstransport innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Niederlande werden auf einen Betrag von maximal ca. 200,00 EUR pro Palette oder pro Ladeeinheit geschätzt. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für den Rücktransport in der Originalverpackung bzw. transportsicher bereitizustellen.
8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Holzprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag (einschließlich der Anzahlung der ersten Stufe und der Restzahlung der zweiten Stufe) das uneingeschränkte Eigentum des Verkäufers.
Dem Käufer ist es vor der vollständigen Bezahlung untersagt, die Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten, zu vermischen oder ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers weiterzuveräußern.
9 Mängelhaftung, Gewährleistung & Rügeobliegenheit
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Spezifische Gewährleistungsregeln für die Holzfeuchtigkeit: Wird Brennholz ausdrücklich als „kammergetrocknet“ oder „trocken“ (Restfeuchte unter 20 %) verkauft, bezieht sich diese Angabe auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Trocknung. Durch Transport, Witterungseinflüsse und ungeeignete Lagerung beim Käufer kann es zu einer nachträglichen Feuchtigkeitsaufnahme kommen. Eine Reklamation bezüglich der Holzfeuchte ist nur zulässig, wenn der Käufer die erhöhte Feuchtigkeit unmittelbar bei der Übergabe durch ein geeichtes Holzfeuchtemessgerät nachweist.
Rügeobliegenheit für Unternehmer: Handelt der Käufer als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, setzt die Geltendmachung von Mängelansprüchen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel an Menge, Abmessung oder Qualität des Holzes sind unverzüglich bei Entladung schriftlich gegenüber dem Frachtführer und dem Verkäufer anzuzeigen.
10 Haftungsbeschränkung
Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – sogenannte Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung des Verkäufers, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige indirekte Vermögensschäden des Käufers, ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
11 Rechtswahl, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Handelt es sich beim Käufer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Verkäufers in Ussel (Frankreich) der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.